Beratung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
Gem. § 8a und 8b SGB VIII haben alle Personen, die haupt- oder nebenberuflich mit Kindern arbeiten, einen Anspruch auf anonyme Beratung durch das zuständige Jugendamt.
Die Beratung wird von einer „insoweit erfahrenen Fachkraft“ (InsoFa oder ISeF) durchgeführt. Diese sind im Bereich Kindeswohlgefährdungen spezialisiert und haben viel praktische Erfahrung darin, Gefahren für das Kindeswohl zu erkennen, zu beurteilen und Sie zu beraten, was als nächstes zu tun ist.
Im Kreis Siegen-Wittgenstein gibt es zwei Jugendämter. Das Jugendamt der Stadt Siegen ist für das Stadtgebiet zuständig, das Kreisjugendamt Siegen-Wittgenstein für die umliegenden Kommunen (Netphen, Kreuztal, Freudenberg, Hilchenbach, Wilnsdorf, Neunkirchen, Burbach, Bad Laasphe, Bad Berleburg und Erndtebrück) .
Der Wohnort des Kindes entscheidet über die Zuständigkeit der anonymen Beratung:
Universitätsstadt Siegen (ASD)
Tel.: 0271 / 404 – 2234 oder 2958
Email: familienbuero@siegen.de
Beratung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung - Stadt Siegen
Kreis Siegen-Wittgenstein (RSD)
Tel.: 0271 / 333 - 1332
Email: 8b-beratung@siegen-wittgenstein.de
Beratung bei Kindeswohlgefährdung - Kreis Siegen-Wittgenstein
Bei akuter Gefährdung außerhalb der Öffnungszeiten wenden Sie sich bitte unter 110 an die Polizei.
In diesen Fällen kommt nicht automatisch die Polizei zum Einsatz, sondern diese stellt zunächst den Kontakt zur Bereitschaft des zuständigen Jugendamtes her und wird nur dann hinzugezogen, wenn dies zur akuten Gefahrenabwehr erforderlich ist.