Netzwerk Kinderschutz
Mit dem § 9 Landeskinderschutzgesetz NRW (LkSchG) von 2022 wurden die Jugendämter zur interkommunalen Zusammenarbeit angehalten und verpflichtet, Netzwerke im Kinderschutz auf- und auszubauen. Die Jugendämter der Universitätsstadt Siegen und des Kreises Siegen-Wittgenstein haben diesbezüglich eine Kooperationsvereinbarung geschlossen.
Im Rahmen des Netzwerk Kinderschutz finden verschiedene Fort- und Weiterbildungsangebote statt. Darüber hinaus sind die Koordinatoren in verschiedenen Gremien und Arbeitskreisentätig.